Menges Reisen - Reisekatalog 2024

www.menges-reisen.de 49 Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie Für alle Pauschalreisen, die nach dem 1. Juli 2018 gebucht werden, gelten neue gesetzliche Bestimmungen. Diese dienen hauptsächlich dem Verbraucherschutz und kommen Ihnen zugute. Wir haben diese Bestimmungen bereits in der Vergangenheit eingehalten. Allerdings sind wir künftig dazu verpflichtet, Sie vor der Buchung einer Reise über einige Dinge aufzuklären. Um die telefonische Buchung weiterhin unkompliziert zu ermöglichen und nicht unnötig in die Länge zu ziehen, haben wir für Sie eine angenehmere Lösung gefunden: Bitte lesen Sie die Hinweise auf der vorliegenden Katalogseite und die Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch. Unsere Mitarbeiter/innen werden Sie am Telefon bei der Buchung danach fragen und wir bitten Sie dann mit „Ja, ich habe die Hinweise und Bedingungen gelesen“ zu antworten. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Wichtige Informationen zu Ihrem Reiseveranstalter Kontaktstelle und zentrale Notrufnummer Wenn Sie Verbindung mit uns aufnehmen wollen oder Beistand wegen Schwierigkeiten benötigen, können Sie uns hier erreichen: Omnibusbetrieb Menges GmbH, Höhenweg 5, 56459 Brandscheid; Telefon: 02663 - 7738; Email: info@mengesreisen.de; www.menges-reisen.de (Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09.00-12.30 und 14.00-18.00 Uhr). Bitte beachten Sie die Feiertage in Rheinland-Pfalz. Bitte wenden Sie sich während Ihrer Reise bei Schwierigkeiten immer an unser Personal vor Ort (Ihren Chauffeur). Sollte dieses Ihnen nicht helfen können oder nicht zur Verfügung stehen, sind wir außerhalb unserer Öffnungszeiten im Notfall unter folgender Nummer erreichbar: +49 2663 7738. Info zu den Reiseveranstalterpflichten Wir sind als Veranstalter für alle vertraglichen Reiseleistungen verantwortlich und zum Beistand verpflichtet, wenn Sie sich während der Reise in Schwierigkeiten befinden. Wir überreichen Ihnen nachfolgend die erforderlichen Informationen im Abschnitt „Ihre wichtigsten Rechte“. Reiseerfordernisse Wir haben Sie als Veranstalter über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für das Erlangen eines Visums und über gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Reiseanmeldung zu unterrichten. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer Bestätigung bzw. der ZielgebietsInformationen der entsprechenden Reise auf unserer Website. Für die Reise in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass erforderlich. Für Personen aus Nichtmitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Besonderheiten zu beachten. Rücktritt vor Reisebeginn Sie können vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren „Allgemeinen Reisebedingungen“. Hinweis auf Reiseversicherung Wir weisen Sie auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod hin. Hinweis auf das Recht zu Übertragung des Vertrags auf einen anderen Reisenden Der Reisende hat vor Reisebeginn das Recht, den Vertrag unter den Voraussetzungen des § 651e BGB auf einen anderen Reisenden zu übertragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren „Allgemeinen Reisebedingungen“. Ihre wichtigsten Rechte Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Omnibusbetrieb Menges GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die Sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet den Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Omnibusbetrieb Menges GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH (im Schadensfall zu kontaktieren: HanseMerkur Vers. AG - Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, +49 40 53799360) abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Omnibusbetrieb Menges GmbH verweigert werden. IHRE WICHTIGSTEN RECHTE IM ÜBERBLICK GÜLTIG FÜR ALLE PAUSCHALREISEN, DIE AB DEM 01.07.2018 GEBUCHT WERDEN. / STAND: 01.01.2019

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